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Amtliches Auskunftsbüro (AAB)

Die Bundesrepublik Deutschland hat alle vier Genfer Abkommen und die drei Zusatzprotokolle ratifiziert, die die Basis des Humanitären Völkerrechts bilden. Dadurch ist die Bundesregierung verpflichtet, bei Ausbruch eines Konfliktes ein Amtliches Auskunftsbüro einzurichten. Mit dieser Aufgabe hat es 1966 den DRK-Suchdienst beauftragt, und dieser Auftrag wurde 2001 in einer Suchdienstvereinbarung bestätigt. Auch das DRK-Gesetz, ein 2008 verabschiedetes Bundesgesetz, bestätigt das noch einmal.

Aufgaben des Amtlichen Auskunftsbüros

Das Amtliche Auskunftsbüro des DRK-Suchdienstes hilft Angehörigen im bewaffneten Konflikt und bei Katastrophen.

Humanitäre Aufgaben im bewaffneten Konflikt

Das humanitäre Völkerrecht, abgeleitet aus den Genfer Abkommen, stellt Regeln der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt auf. Das Leiden der Opfer kann es nicht gänzlich verhindern, aber doch die Staaten seinen Maßstäben entsprechend bindend verpflichten. Damit gewährleistet das humanitäre Völkerrecht den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene und Zivilisten)und legt den konfliktführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich Art und Weise der Kriegsführung auf. Insbesondere Kriegsgefangene und zivilinternierte Personen sind im Ausnahmezustand eines bewaffneten Konfliktes oftmals schutzlos; sie benötigen daher die Unterstützung des Roten Kreuzes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Gesetz vom 21. August 1954 den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 beigetreten (s. BGBI. 1954, Teil II, Seite 781).

Die Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, im Falle eines Konfliktes oder einer Besetzung des Landes ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten (s. III. Abkommen, Artikel 122; IV. Abkommen, Artikel 136).

Über das AAB werden Informationen über die in der Hand der Konfliktparteien befindlichen Kriegsgefangenen und über sonstige geschützte Personen (z.B. Zivilinternierte) ausgetauscht.

Katastrophen und Großschadenslagen

Das Amtliche Auskunftsbüro des DRK übernimmt auch das so genannte Auskunftswesen bei Katastrophen und größeren Schadenslagen.

Dies ergibt sich aus der humanitären Rolle des DRK als nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich gemäß § 1 DRK-Gesetz.

Operativ-taktisch sind mit dieser Aufgabe die DRK-Landes- und Kreisverbände betraut.